Aspekte der staatlichen Denkmalpflege
Meine Ausführungen sind als Arbeitshilfe für Mitglieder der Denkmalwacht gedacht und sollen zum Verständnis der Problematik beitragen. Die Mitglieder der Denkmal- und Bauwachten können keine Denkmalpfleger im Sinne der staatlichen Gesetzgebung sein. Sie können aber deutlich mitwirken bei der Baupflege und Erhaltungsmaßnahmen von historischen Gebäuden und Anlagen mit und ohne Denkmalstatus.
1. Denkmaltopographien des Landes Brandenburg
Die dezentrale Eigenverantwortung der Länder und Kommunen für den Denkmalschutz und die Denkmalpflege entspricht den europäischen Leitbildern und führt dazu, dass man nicht nur den nationalen Überlieferungen, sondern auch den lokalen Zeugnissen gerecht wird. Dies prägen die unterschiedlichen Regionen, bilden Erinnerungsmarken für die Bevölkerung, stiften Identität und schaffen Heimat.
Die Erfassung und Bewertung des erhaltenswerten Denkmalbestandes und seine Veröffentlichungen gehören zu den zentralen Aufgaben der im Auftrag der Öffentlichkeit wirkenden staatlichen Denkmalpflege. Die Denkmalpflege zählt zu den Entwicklungspotentialen, die es nachhaltig zu stabilisieren gilt. Das verlangt ein Bewusstsein für das Erhaltenswerte. Dem geht die Vermittlung von Denkmalqualitäten und ihre Bedeutung für das Gemeinwesen voraus.
Die Instiutionalisierung von Denkmalpflege begann in Brandenburg-Preußen zu Beginn des 19. Jh. mit Karl Friedrich Schinkel, Ferdinand von Quast, Reinhold Persius und Rudolf Bergen. Letzerer begann seit 1878 mit einer Bestandsaufnahme auf wissenschaftlicher Grundlage und veröffentlichte die Inventare der Bau- und Kunstdenkmale in der Provinz Brandenburg. Georg Dehio behandelte die ehem. Mark Brandenburg im Handbuch der Deutschen Kunstdenkmäler im Band Norddeutschland 1906. Das Landesamt in Wünsdorf legte eine überarbeitete Fassung für Brandenburg 2000 vor. Auch in der DDR wurden von den Arbeitsstellen für Denkmalpflege Inventare der Bau- und Kunstdenkmale veröffentlicht, z.B. Bezirk Potsdam 1979, Berlin I 1984, Sachsen- Anhalt 1986 oder Mecklenburg - Küstenregion 1990.
Seit 1980 und nach 1990 erscheinen nun auch für die östlichen Bundesländer flächendeckende Dokumentationen in Form von Denkmaltopographien, für die von der Vereinigung der Landesdenkmalpfleger einheitliche Richtlinien erarbeitet wurden. Die Landesdenkmalämter sind Herausgeber. 2004 waren es insgesamt 140 großformatige Bände, die jahrweise weiter wachsen. In Brandenburg erfolgt die Finanzierung durch das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur als oberster Denkmalschutzbehörde.
Die Denkmaltopographien verstehen sich als fachwissenschaftliches Denkmal-Kartenwerk mit der Darstellung der einzelnen Denkmale eines Verwaltungsbezirkes (Städte und Teile von Landkreisen mit den Dörfern) in Text und Bild sowie einer übergreifenden textlichen Erläuterung der topographischen Zusammenhänge. So ein Werk von jeweils 420 bis an die 500 Seiten erschließt sich über ein Register, Glossar (Fachbegriffe) und über die Literaturliste und hat den Charakter eines Handbuchs. Es vermittelt einen Überblick über die geographische und naturräumliche Lage sowie Verwaltungszugehörigkeit von historischen Siedlungen, Siedlungsformen sowie Einzeldenkmalen. Die Topographien bestehen aus den Ortstexten von Städten und Dörfern, alphabetisch geordnet, führen Straßen und Plätze auf, mit einer kurzen Einführung der baugeschichtlichen Entwicklung und Bewertung. schließlich folgt die Behandlung der Objekte mit Baugeschichte, Kurzbeschreibung, Denkmalwert und charakterisierender Würdigung. Sämtliche Texte, Bilder und Karten zum Denkmalbestand spiegeln die Geschichte und Kultur der Regionen eines Bundeslandes wieder.
Für Brandenburg sind bisher 10 Bände Denkmaltopographien verfügbar, welche in der Verwaltung, Forschung, für die Stadt- und Dorfplanung sowie Landesplanung als Arbeitsmaterial dienen; sie sind auch bei den Bürgern sehr gefragt. Die Denkmaltopographien befinden sich in den Behörden, Stadt- und Landesbibliotheken, Universitäts- und Fachhochschulbibliotheken, in den Vertretungen der Länder in Berlin u. a. Die breite Öffentlichkeit wird über den Denkmalbestand im Bundesland informiert und aufgeklärt.
Die Denkmaltopographien analysieren und dokumentieren Bauwerke, ermöglichen Aussagen zu Strukturen historischer Entwicklungsprozesse. Es handelt sich um die Vorstellung und Bewertung aller denkmalwerter Strukturen, nicht nur der bereits unter Schutz gestellten Denkmale in einem ausgewählten Territorium.
2. Denkmalschutz im Land Brandenburg – eine Gemeinwohlaufgabe
Brandenburg besitzt einen reichen und vielschichtigen Bestand an Denkmalen aus allen Epochen der Landesgeschichte. Derzeit sind etwa 12000 Denkmale in den Städten und Dörfern geschützt. Das Spektrum reicht von den als Weltkulturerbe anerkannten Schlössern und Gärten in Potsdam über Denkmale von europäischer und nationaler Bedeutung bis zu einer Vielzahl von Denkmalen regionaler oder lokaler Bedeutung.
Denkmale prägen nicht nur optisch das Bild der Gemeinden, sie sind darüber hinaus ein Zeugnis der kulturellen Identität der Menschen in den Regionen. Denkmalpflege agiert im Spannungsfeld von Globalisierungs- und Europäisierungsprozessen und Tendenzen der Wiederbelebung lokaler und regionaler Ortsbezüge und Kulturformen. Die Bedeutung der Denkmale für den wirtschaftlichen Aufschwung ist offensichtlich. An den vielen Milliarden Euro für die Bewahrung und Nutzung der Denkmale ist zu 90 Prozent das Handwerk beteiligt. Mehr als dreiviertel aller Bauleistungen erbringen bisher orts- und regionalansässige Unternehmen, überwiegend klein- und mittelständische Betriebe. Also Denkmalschutz und Denkmalpflege haben positive nachhaltige Auswirkungen auf die Wirtschafts- und Mittelstandsförderung, den Tourismus, die Bauwirtschaft und das Handwerk.
Eine sorgfältige Bilanz, die nicht nur auf kurzfristige Vermarktungsstrategien ausgerichtet ist, sondern den Gesamtzusammenhang zwischen Abriss, Herstellung, Nutzung und Bauunterhalt berücksichtigt, ergibt oft, dass die Erhaltung eines vorhandenen Gebäudes und die Nutzung von bebauten Flächen günstiger sein kann als Abbruch und Neubau. Von der Förderung einer Vielzahl dringender Maßnahmen an historischen Bauten Anfang bzw. Mitte der 1990er Jahre wurde die Landesförderung zu einem konzentrierten Mitteleinsatz für ausgewählte Projekte von besonderer Landesbedeutung umgestellt. Die Landesmittel dienen ausschließlich der Kofinanzierung von Denkmalpflegeprogrammen des Bundes und der Stiftung Denkmalschutz. Für Privateigentümer bestehen keine Denkmalfördermittel. Die Fördermittel der Kommunen sind seit 1996 stark rückläufig. Brandenburg nimmt innerhalb der Bundesländer die Position eines Schlusslichts ein. Die Arbeit der Denkmalpflege wird durch Stiftungen unterstützt (Volkswagen, Thyssen, Henkel, Messerschmitt, Bundes- und Deutsche Stiftung für Denkmalschutz), auch durch Sparkassen, Heimat-, Geschichts- und Fördervereine, Brandenburgische Gesellschaft für Landeskunde und Denkmalpflege.
Es erfolgen kontinuierliche Auseinandersetzungen zwischen Gegenwartsbedürfnissen und Denkmalpflegebelangen. Die originale Bausubstanz mit ihrem hohen Dokumentar- und Erlebniswert ist Ausgangspunkt für Entscheidungen. Die Denkmalfachbehörde leistet landesweit einen einheitlichen Standard in der Denkmalpflege. Die Erfassung des Denkmalbestandes ist bei weitem nicht abgeschlossen. Durch den Reparaturstau aus DDR-Zeit ist und war der Umfang an Mitteln, Eingriffen und Veränderungen an den vorhandenen Bauten hoch. Viele im Bestand akut gefährdete Denkmale konnten gesichert, instandgesetzt und erforscht werden. Über ein Drittel der erforderlichen Erhaltungsmaßnahmen am Denkmalbestand des Landes wurde seit 1991 durchgeführt. Zunehmend sind leistungsstarke Investoren für große Bauvorhaben nicht mehr am Wirken. Finanzschwache Bauherren und der Mangel an öffentlichen Fördermitteln gefährden mit zunehmender Tendenz denkmalpflegerische Regelanforderungen. Die Denkmalpfleger werden zu Kompromissen gezwungen. Der Beratungs- und Bearbeitungsaufwand ist für die Mitarbeiter der Denkmalschutzbehörden außerordentlich hoch. Diese Tatsache begünstigt Zielkonflikte und Kontroversen in Verwaltungsverfahren. Das konstitutive (rechtsbegründete) Eintragungsverfahren wurde durch das deklaratorische (nachrichtliche) Eintragungsverfahren 2004 abgelöst.
