Meine Ausführungen sind als Arbeitshilfe für Mitglieder der Denkmalwacht gedacht und
sollen zum Verständnis der Problematik beitragen. Die Mitglieder der Denkmal- und
Bauwachten können keine Denkmalpfleger im Sinne der staatlichen Gesetzgebung sein. Sie
können aber deutlich mitwirken bei der Baupflege und Erhaltungsmaßnahmen von
historischen Gebäuden und Anlagen mit und ohne Denkmalstatus.
Vortrag von Angus Fowlerauf einer Tagung zu Vorpommerschen Guts- und Parkanlagen, organisiert vom regionalen Planungsverband Vorpommern am 27.10.2005
Die regelmäßige Überprüfung von Autos durch TÜV ist heute zwingend verbindlich und selbstverständlich, weil lebenswichtig. Mit der eigenen Gesundheit ist es nicht immer selbstverständlich. Die regelmäßige Kontrolle von Denkmälern und anderen Gebäuden findet bis jetzt in Deutschland kaum statt. Der letzte, der Dritte Bauschadensbericht der Bundesregierung 1996 wies rund 85 Milliarden Euro Bauschäden durch fehlende Vorsorge und Behebung auf.